Die Mitgliedschaft
Beitragsordnung SC Weinstadt
Diese Beitragsordnung regelt gemäß §6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
1. Jahresbeitragssätze (Stand 01.06.2011)
a) Familienbeitrag 100 €
(gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre)
b) Einzelmitglied über 18 Jahre 80 €
c) Schüler und Auszubildende vom 14. - 18. Lebensjahr 65 €
d) Schüler bis zum 14.Lebensjahr 50 €
e) Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre (*) 65 €
f) Rentner und Schwerbehinderte 65 €
g) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei
h) Beiträge kooperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand festgelegt.
*) Mitglieder, die diesen ermäßigten Beitragsatz in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zum 01.12. des vorausgehenden Jahres zu führen. Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Beitrag erhoben.
Bei Wehr- und Zivildienstleistenden wird der ermäßigte Beitrag im folgenden Jahr erhoben, wenn dies im laufenden Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist.
Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend.
2. Sportversicherung
In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes enthalten.
3. Zahlungsweise, Mahnverfahren
a) Der Jahresbeitrag ist jeweils am 01.03. des Jahres fällig, der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
b) Für Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Verwaltungsgebühr von 5 € für Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren bzw. in Höhe von 10 € für alle anderen Beitragsgruppen erhoben.
Die Beiträge inkl. Verwaltungsgebühren sind bis zum 1.3. auf das nachfolgende Konto einzuzahlen.
VR-Bank Weinstadt (BLZ 602 616 22) • Kontonummer 12527009
c) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird je Anschreiben eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5 € erhoben.
4. Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt
a) Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15 € erhoben.
b) Beim Eintritt während des Jahres ist folgender gestaffelter Beitrag zu entrichten:
-Eintritt im 1.Quartal: voller Jahresbeitrag
-Eintritt im 2.Quartal: 3/4 Jahresbeitrag
-Eintritt im 3.Quartal: 1/2 Jahresbeitrag
-Eintritt im 4.Quartal: Kein Beitrag
c) Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens am 1.12. schriftlich beim Vorstand angezeigt werden.
Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.
Mitgliederverwaltung:
SC Weinstadt e.V., z.H. Corinna Ressel, Postfach 2214, 71384 Weinstadt, Tel. 07151/6044240
E-Mail: Mitglieder.SCWeinstadt(at)web.de